Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
NC-Haushaltsgeräte GmbH
1. Verkaufsgegenstand
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das in der Auftragsbestätigung oder Rechnung beschriebene Haushaltsgerät im vereinbarten Zustand und mit dem vereinbarten Zubehör zu liefern. Vorhandene Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen werden dem Käufer in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
2. Preis und Zahlung
Der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis gemäss den Angaben auf der Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere Art. 102 ff. OR. Sofern nichts anderes rechtsgültig vereinbart wurde, beträgt der gesetzliche Verzugszins 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).
3. Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse oder gemäss den individuell festgelegten Lieferbedingungen. Der Übergang von Nutzen und Gefahr richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere Art. 185 OR, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Gewährleistung und Mängel
Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss Art. 197 ff. OR, soweit keine rechtsgültigen abweichenden Vereinbarungen bestehen. Der Käufer hat das gelieferte Gerät nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten. Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemässe Verwendung, Fehlbedienung oder äussere Einwirkungen entstehen, gelten grundsätzlich nicht als ursprüngliche Sachmängel.
5. Rückgabe und Widerruf
Nach Schweizer Recht besteht bei gewöhnlichen Kaufverträgen, einschliesslich Online- und Telefonbestellungen, grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Vorbehalten bleiben besondere gesetzliche Rücktrittsrechte. Eine freiwillige Rückgabe oder ein Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Bereits installierte, angeschlossene oder in Betrieb genommene Haushaltsgeräte sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine gesetzlichen Ansprüche des Käufers entgegenstehen.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet schweizerisches Recht Anwendung, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der NC-Haushaltsgeräte GmbH in Berg TG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.